Autor: Lars Bohn
Steuerfindung in SAP SD: Was Sie beim Umstieg auf SAP S/4 HANA wissen sollten
Basierend auf der Konditionstechnik lassen sich in den Vertriebsprozessen des SAP-Systems automatisiert Steuerkennzeichen ermitteln. Erleichtert wird das Aufsetzen der Steuerfindung durch die vom Hersteller ausgelieferte Musterkonfiguration. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Konfigurationsvorschläge SAP S/4HANA mitbringt und wie sich diese von vorherigen Systemgenerationen unterscheiden.
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Ein Standard seit Jahrzehnten

Die automatisierte Steuerkennzeichenermittlung im Vertriebsmodul SAP SD, die auch als „Steuerfindung“ bezeichnet wird, entscheidet regelbasiert, wie ein Geschäftsvorfall umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Die Automatisierung der steuerlichen Bewertung von Transaktionen entlastet das Vertriebsteam, reduziert menschliche Fehler und gewährleistet konsistente steuerliche Bewertungen. Das zugrunde liegende Regelwerk basiert technisch auf der Konditionstechnik von SAP, bei der mit Hilfe von Konditionstabellen aus Input-Parametern (z. B. Abgangs- und Empfangsland sowie Steuerklassifikation Material und Steuerklassifikation Kunde) Output-Parameter (Steuerkennzeichen und Steuersatz) abgeleitet werden. Wie für viele andere Preisbestandteile, die mit Hilfe von Konditionsarten abgebildet werden, bietet SAP auch für die Berechnung der Umsatzsteuer Musterlösungen. In diesem Artikel stelle ich verschiedene Möglichkeiten zur Konfiguration einer Umsatzsteuerfindung im SAP-System vor. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieses Blog-Artikels ausschließlich der technischen Betrachtung und Beschreibung von umsatzsteuerlichen Konfigurationsmöglichkeiten dienen. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Beratung durch Steuerexperten oder Rechtsanwälte. Auch wenn SAP ein Ende der Wartung bereits vor mehreren Jahren angekündigt hat, nutzen auch heute noch viele Unternehmen die 2005 vorgestellte Systemversion „SAP ERP Central Component“, kurz „SAP ECC“. Wie bereits bei seinem Vorgänger SAP R/3 steht in SAP ECC die Konditionsart „MWST“ im Mittelpunkt der ausgangsseitigen Steuerfindung. Die Logik der Konditionsart „MWST“ beziehungsweise die Funktionsweise der gleichnamigen Zugriffsfolge wird im Folgenden erläutert.

Abbildung 1: Zugriffsfolge MWST

Abbildung 2: Konditionstabellen der Zugriffsfolge MWST

Die Zugriffsfolge „MWST“ verwendet die drei Musterkonditionstabellen 002, 011 und 078. Grundsätzlich erfolgt die Suche nach einem passenden Konditionssatz durch sequenzielles Durchlaufen der Konditionstabellen in der hinterlegten Reihenfolge beginnend mit Tabelle 078. Ob ein Zugriff tatsächlich erfolgt, kann in einer Zugriffsfolge jedoch an eine Preisfindungsbedingung geknüpft sein. In der Zugriffsfolge MWST ist jeder Zugriff entweder an die Bedingung „7“ oder „8“ geknüpft, wie Abbildung 1 entnommen werden kann. In der Standardkonfiguration erfolgt die Pflege von Konditionssätzen für Inlandssachverhalte in Tabelle 002 unter der Bedingung “7”, während sie für grenzüberschreitende Geschäfte in Tabelle 011 oder 078 unter der Bedingung “8” vorgenommen wird. Bei der Prüfung der beiden Bedingungen erfolgt unter anderem ein Vergleich von Abgangs- und Empfangsland der vorliegenden Belegposition.

Ermittlung von Abgangs- und Empfangsland

Um einen Geschäftsvorfall umsatzsteuerlich bewerten zu können, ist es entscheidend, den geografischen Kontext zu kennen. Für die automatisierte Würdigung von Vertriebstransaktionen leitet das SAP-System Werte für die Parameter „Abgangsland“ und „Empfangsland“ nach festen Regeln ab. So wird als Abgangsland stets das Land des liefernden Werkes betrachtet. Das Empfangsland wird aus der Adresse des Warenempfängers gelesen. Bei einfachen Geschäftsvorfällen, wie einer Warenlieferung, an der neben dem eigenen Unternehmen und dem Kunden keine weiteren Parteien beteiligt sind, führt dieser Ansatz in der Regel zu korrekten Ergebnissen. So verrät uns der Abgleich der beiden Länder bei Lieferungen, ob die Transaktion den inländischen Steuersätzen unterliegt oder eine Steuerbefreiung (innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung) anzuwenden ist. Wird die Ware hingegen nicht vom eigenen Unternehmen, sondern von einem Lieferanten versandt, kann die Ermittlung des Abgangslandes gemäß SAP-Standard (aus der Adresse des eigenen Werks) zu falschen Ergebnissen in der Steuerfindung führen. Für diese Fälle bietet das SAP-System über die manuelle Befüllung des Feldes Steuer Abgangsland im Reiter „Faktura“ des Kundenauftragskopfs die Möglichkeit, dem System das tatsächliche Abgangsland bereitzustellen. Mit einem derartigen Eingriff in den automatisierten Prozess geht ein gewisses Risiko einher. Sollten komplexe Lieferketten im Unternehmen wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells sein, kann daher erwogen werden, die Möglichkeiten zur Ermittlung des Abgangs- und Empfangslands zu erweitern.

Schauen wir uns die Bedingungen im Detail an:

  • Bedingung 8 ist im Wesentlichen erfüllt, wenn die beiden Länder voneinander abweichen. Weicht das Abgangs- vom Empfangsland ab und sind beide Länder Mitgliedsstaaten der EU, wird zudem geprüft, ob in den Stammdaten des Kunden eine Umsatzsteueridentifikationsnummer gefunden werden konnte, die für das Szenario des aktuellen Vertriebsbelegs anwendbar ist.
  • Bedingung 7 gilt als erfüllt, wenn das Abgangs- mit dem Empfangsland identisch ist. Zudem fällt die Prüfung positiv aus, wenn beide Länder unterschiedliche EU-Mitgliedsstaaten sind und in dem aktuellen Vertriebsbeleg keine Umsatzsteueridentifikationsnummer für den Kunden ermittelt werden konnte.

Der Zugriff auf Tabelle 002 „Steuern Inland“ erfolgt also nicht ausschließlich bei Inlandsgeschäften. Auch grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU, bei denen der Kunde keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorweisen kann (Stichwort materiell-rechtliche Voraussetzung), setzt die Logik der Musterkonfiguration einem inländischen Sachverhalt im Hinblick auf die Würdigung gleich. Liefert ein Unternehmen beispielsweise aus Deutschland (Abgangsland) Waren zum regulären Steuersatz an einen EU-Kunden, für den das System keine Umsatzsteueridentifikationsnummer finden kann, wird auf Basis der Tabelle 002 die Regel zur Ermittlung von Lieferungen innerhalb Deutschlands angewendet. In der Regel ist für diesen Sachverhalt ein Konditionssatz mit einem Steuersatz von 19 Prozent hinterlegt. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob dieses Systemverhalten erwünscht ist. Es könnte im Interesse der Steuerabteilung liegen, in einer solchen Situation zunächst Rücksprache mit dem Kunden zu halten, bevor eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt wird.

Was sind „Bedingungen“ in der Preisfindung?

Im Kontext der SAP-Preisfindung versteht man unter einer „Bedingung“ eine programmierte Logik, die meist dazu verwendet wird, bestimmte Werte einer Belegposition zu prüfen beziehungsweise Erwartungswerten gegenüberzustellen. Die Prüfung einer Bedingung kann entweder positiv oder negativ ausfallen. Wird eine Bedingung in einem Schritt einer Zugriffsfolge verarbeitet, erfolgt der Zugriff auf die referenzierte Tabelle nur dann, wenn die Prüfung der Bedingung positiv ausfällt. Bedingungen der Vertriebspreisfindung werden in einer über den Transaktionscode VOFM zu erreichenden Transaktion verwaltet. Die Musterkonfiguration des Systems hält zahlreiche Bedingungen bereit. Darüber hinaus lassen sich eigene Logiken in Form von ABAP-Includes für individuelle Anwendungsfälle programmieren.

Die Bedingung 8 wird sowohl für den Zugriff auf die Tabelle 011 als auch auf die Tabelle 078 herangezogen. Vor diesem Hintergrund ist zu hinterfragen, warum die Standardkonfiguration zwei separate Tabellen für grenzüberschreitende Sachverhalte vorsieht. In der Praxis meiner Beratungstätigkeit zeigt sich, dass ein Großteil der Regeln für grenzüberschreitende Transaktionen in der Regel über Tabelle 011 abgebildet wird. Diese Tabelle berücksichtigt neben den Feldern Abgangs- und Empfangsland auch die Steuerklassifikation Kunde (Customer Tax Classification, CTC) und die Steuerklassifikation Material (Material Tax Classification, MTC) des Geschäftsvorfalls. In Tabelle 078 werden hingegen nur selten Konditionssätze hinterlegt. Der Grund dafür liegt darin, dass diese Tabelle lediglich das Abgangs- und Empfangsland als Eingabeparameter berücksichtigt, nicht jedoch die Steuerklassifikation Kunde oder die Steuerklassifikation Material. Nur in Ausnahmefällen können diese Parameter bei der Bewertung unberücksichtigt bleiben. Ein Beispiel für diesen Ausnahmefall ist in vielen Fällen die Nutzung der Zugriffsfolge MWST im Rahmen der Verbringung von Waren von einem EU-Land in ein anderes mit Hilfe der Funktion “Werke im Ausland”.

Eine neue Musterkonditionsart in S/4HANA

Schauen wir uns nun an, welche Möglichkeiten das SAP-System seit Einführung der vierten Systemgeneration SAP S/4HANA bereithält. Einleitend sei erwähnt, dass die Konditionstechnik als solche nicht verändert wurde. Die Funktionsweise der Konditionsarten, Zugriffsfolgen, Konditionstabellen und Steuerkennzeichen basiert weiterhin auf den bewährten Prinzipien der vorherigen Systemgenerationen. Jedoch wird S/4HANA, abhängig von der genauen Versionsnummer, mit neuen Konfigurationsvorschlägen ausgeliefert. So bietet S/4HANA zur Ermittlung der Umsatzsteuer als Alternative zur Konditionsart MWST die Konditionsart TTX1, wobei TTX1 einer neuen Namenskonvention entspricht, die SAP mit der jüngsten Systemgeneration für Konditionsarten eingeführt hat. Wie die MWST verfügt auch die Konditionsart TTX1 über eine gleichnamige Zugriffsfolge. Vergleicht man die Zugriffsfolge TTX1 mit der Zugriffsfolge MWST, können Gemeinsamkeiten festgestellt werden. So verwendet auch die TTX1 die Tabellen 002 und 011. Im Gegensatz zur MWST verzichtet die Zugriffsfolge TTX1 jedoch auf die Verwendung der Konditionstabelle 078. Ergänzt wurde die TTX1 im Vergleich zu ihrem Vorgänger um Konditionstabelle 165.

Abbildung 3: Zugriffsfolge TTX1

Wie die Konditionstabelle 011 verfügt die Konditionstabelle 165 über die Inputfelder Abgangsland, Empfangsland, Steuerklassifikation Kunde und Steuerklassifikation Material. Darüber hinaus hält die Tabelle 165 das Feld „Fakturatyp“ als Inputparameter bereit.

Abbildung 4: Konditionstabelle 165 enthält unter anderem das Feld Fakturatyp als Inputparameter.

Somit können in dieser Tabelle Regeln gepflegt werden, die nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Beleg den im Konditionssatz hinterlegten Fakturatyp aufweist. Wie der Name des Parameters beschreibt, eignet sich dieser, um bestimmte Typen von Fakturen zu identifizieren. Praktisch ist diese Möglichkeit beispielsweise im Fall von Anzahlungsaufforderungen, die ein Unternehmen an EU-Kunden stellt. Ohne an dieser Stelle im Detail auf die gesetzlichen Anforderungen einzugehen, sei erwähnt, dass gemäß § 18a UStG eine Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat als innergemeinschaftliche Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung zu erfassen ist. Dies gilt jedoch nicht für eine Anzahlung, die mit Bezug zu einer zukünftigen Lieferung vom Kunden angefordert wird. In SAP SD weisen Anzahlungsaufforderung den Fakturatyp „P“ auf. Mit Konditionstabelle 165 können Sie für Belege vom Fakturatyp „P“ ein Steuerkennzeichen ohne EU-Kennzeichen ermitteln lassen. Durch das gesetzte Exklusiv-Kennzeichen wird die Suche beendet, wenn in Tabelle 165 ein Konditionssatz gefunden wurde. In allen anderen Fällen, beispielsweise bei der Steuerermittlung für die Schlussrechnung, wird das System in Konditionstabelle 165 nicht fündig und setzt die Suche in Tabelle 011 fort. Dem beschriebenen Ansatz liegt das Prinzip zugrunde, zunächst mögliche Spezialfälle zu prüfen und anschließend den Standardfall anzuwenden. Hat die Faktura nicht den in der Tabelle 165 gepflegten Fakturatyp, so erfolgt die Ermittlung des Steuerkennzeichens für alle anderen Fakturatypen. Je nach Systemversion stehen weitere Zugriffsfolgen als Vorlagen in SAP S/4HANA bereit. Die Zugriffsfolge TTX2 baut auf der TTX1 auf. So finden sich in den Zugriffen 90 bis 110 die Tabellen 002, 165 und 011 wieder. In den Zugriffen 10 bis 80 bindet die TTX2 zusätzlich die Konditionstabelle 166 in die Steuerfindung ein. Neben den aus Konditionstabelle 165 bekannten Input-Feldern enthält Tabelle 166 die Region des Lieferwerks sowie die Region des Warenempfängers. Diese zusätzlichen Felder ermöglichen es, Regeln nicht nur für Kombinationen aus Abgangs- und Empfangsland, sondern auch spezifisch für einzelne Regionen anzulegen.

Abbildung 5: Zugriffsfolge TTX2

Anlass der Einführung von Tabelle 166 und Zugriffsfolge TTX2 waren die seinerzeit neuen Regelungen des Nordirland-Protokolls, wie im SAP-Hinweis 3005574 erläutert wird. Das Nordirland-Protokoll besagt unter anderem, dass Lieferungen an Unternehmer in Nordirland auch nach dem Brexit wie Lieferungen in einen EU-Mitgliedsstaat zu behandeln sind, während Lieferungen in das restliche Gebiet des Vereinigten Königreichs als Lieferungen in ein Drittland zu bewerten sind. Im SAP-System kann Nordirland nicht anhand eines eigenen Länderkürzels identifiziert werden. So findet sich in den Adressen nordirischer Geschäftspartner das für das gesamte Vereinigte Königreich gültige Kürzel „GB“. Eine Erkennung der nordirischen Geschäftspartner ist lediglich auf Ebene der Regionen möglich. Die Steuerfindung erlaubt diese Unterscheidung etwa durch die Verwendung der oben vorgestellten Konditionstabelle 166. Um die nordirischen Regionen in der Steuerfindung abweichend von anderen dem Länderkürzel GB zugeordneten Regionen zu behandeln, ist eine Unterscheidung auch auf Ebene der Bedingungen erforderlich. Zu diesem Zweck liefert SAP zur Zugriffsfolge TTX2 die Bedingungen 88 und 89 aus.

  • Bedingung 89 dient zur Identifikation grenzüberschreitender Transaktionen. Im Vergleich zu Bedingung 8, betrachtet 89 nordirische Regionen als Teil der EU und setzt das Vorhandensein einer Umsatzsteueridentifikationsnummer voraus, um erfüllt zu sein.
  • Bedingung 88 deckt, ähnlich wie die 7, Transaktionen ab, die innerhalb eines Landes stattfinden. Zudem gilt die Bedingung 88 als erfüllt, wenn Abgangs- oder Empfangsregion zu Nordirland zählen, jedoch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegt.

Die Zugriffe auf die Konditionstabelle 166 erfolgen mit unterschiedlichen Kombinationen von Input-Feldern, wobei einzelne Felder teilweise ausgeschlossen werden. Dadurch wird unter anderem ermöglicht, Konditionssätze so anzulegen, dass die Region entweder ausschließlich für das Abgangsland oder ausschließlich für das Empfangsland hinterlegt wird. Soll ein Konditionssatz beispielsweise die Besteuerung einer Lieferung aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Irland regeln, ist die Region nur auf Seiten des Empfangslandes maßgeblich für die Würdigung. Dies ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich mit gekonnter Nutzung der Möglichkeiten der Konditionstechnik komplexe Logiken abbilden lassen, ohne dass zwangsläufig Konditionssätze für jede relevante Feldwertkombination angelegt werden müssen. Wie eingangs erwähnt, bindet auch die TTX2 die Konditionstabellen 002, 165 und 011 ein. Somit können auch Regeln ohne Betrachtung der Region angelegt werden. Da diese Tabellen nach der 166 aufgerufen werden, kommt auch hier wieder das Prinzip zum Einsatz, dass erst geprüft wird, ob ein, in diesem Kontext regionsspezifischer, Spezialfall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, greifen die allgemeinen Regeln. Des Weiteren enthalten jüngere Releases von SAP S/4HANA die Zugriffsfolge TTX3 und TTX4, die sich alternativ der Konditionsart TTX1 zuordnen lassen. Diese Zugriffsfolgen sind für die Abbildung grenzüberschreitender Umlagerungen gedacht. Die Abbildung von grenzüberschreitenden Umlagerungen im SAP-System ist ein komplexes Thema, dessen detaillierte Erläuterung den Rahmen dieses Beitrags überschreiten würde. In einem zukünftigen Artikel werden wir uns ausführlich damit befassen.

Fazit

Mit der Konditionsart TTX1 löst SAP seinen langjährigen Vorschlag für eine Steuerfindungskonfiguration, die Konditionsart MWST, samt Zugriffsfolge ab. Auf die in der Praxis vermutlich selten verwendete Konditionstabelle 078 wird nun verzichtet. Stattdessen bietet die TTX1 eine Lösung für die differenzierte Behandlung verschiedener Fakturatypen, die durchaus nützlich sein kann, etwa im Fall von Anzahlungsaufforderungen an EU-Kunden. Auch für die vom Brexit hervorgebrachte Anforderung, bei der Steuerkennzeichenermittlung auf Ebene von Regionen zu unterscheiden, bietet SAP mit der Zugriffsfolge TTX2 eine adäquate Lösung. Aufgrund der vorgestellten Neuerungen lohnt es sich bei einem Wechsel auf SAP S/4HANA aus meiner Sicht zu prüfen, ob die in der aktuellen Systemgeneration angebotenen Konfigurationen der alten Musterlösung MWST vorzuziehen ist. Wer feststellt, dass die Konditionsart nach wie vor den umsatzsteuerlichen Anforderungen des Unternehmens gerecht wird, dem steht es natürlich frei, die vertraute MWST in die neuen Preisfindungsschemata einzubinden. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die mit dem System ausgelieferte Konfiguration in der Regel nicht allen umsatzsteuerlichen Anforderungen eines Unternehmens an eine Steuerkennzeichenermittlung gerecht werden kann. Somit stellt die Musterkonfiguration in vielen Fällen lediglich einen Ausgangspunkt für eine individuelle Steuerfindungslogik dar.

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